AGB

Auszug aus unseren Reise- und Vertragsbedingungen

AGB - Sardinien-Tours    ©05.2013

  • 1 Abschluß des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter den verbindlichen Abschluß eines Reisevertrages an. Die Anmeldung erfolgt in schriftlicher Form. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande.Die Annahme bedarf keiner bestimmter Form. Unverzüglich nach Vertragsabschluß wird der Veranstalter dem Kunden die Reisebestätigung, d.h. den Sicherungsschein aushändigen.

  • 2 Leistungen des Reiseveranstalters

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in der Reisebeschreibung und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung des Reiseveranstalters. Die in dem Reisebeschrieb aufgeführte Mindest- respektiv Maximal Anzahl der Teilnehmer / Motorräder bezieht sich exklusiv des / der Tourguides der Fa.Sardinien-Tours für die jeweils angebotene, geführte Reise. Nicht aufgeführte Einzelleistungen, die der Reiseteilnehmer beim Vertragsabschluss oder während der Reise besonders erhält, sind von diesem zusätzlich zu begleichen. Die in der Reisebeschreibung angegebenen Übernachtungskategorien sind vom Veranstalter vergebene, basierend auch auf eigene Deklaration der Hotels subjektive Einstufungen und entsprechen keinen internationalen, einheitlichen Normen. Diese sind vom Reiseveranstalter nach bestem Wissen angegeben, soweit auch als publiziert durch Medien und z.B. Hotelverbände.

  1. a) Übernachtungen Fährüberfahrt: Die Preise basieren auf Übernachtungen für die Fährüberfahrt Hin- und Retour nach/von Sardinien in grosszügigen 4 Bett Kabinen mit Bad / WC. Eine Buchung von Einzelkabinen (d.h. 2 Bettkabine) zur 2er Benutzung, oder Buchung von Einzelkabine (d.h. 2 Bettkabine) zur Einzelbenutzung ist mit Zusatzkosten verbunden. Für diese Zusatzleistung wird pro Teilnehmer/In ein Zuschlag gemäss der ausgeschriebenen Reisebeschreibung (im Anmeldeformular angegeben) zuzügl. dem offiziellen Reisepreises erhoben.
  2. b) Übernachtungen Ferienort / Basishotel: Die Preise basieren auf die in der Reisebeschreibung angegeben Konditionen und Angebotes eines Basis Hotels bei Nutzung im Doppelzimmer. Für Einzelbuchungen wird ein Einzelzimmerzuschlag zuzügl. des offiziellen Reisepreises pro Teilnehmer/In erhoben (EZ nur für Basishotel, umfasst nicht die Fährüberfahrten).
  3. c) Übernachtung Hotel / Inselüberfahrt: Die Preise basieren bei Paaranmeldung auf Nutzung Doppelzimmer mit Zweierbenutzung (Two Single Bed oder Doppelbett). Die Unterbringung im Hotel bei Einzelanmeldung erfolgt generell im Einzelzimmer (im Reisepreis inbegriffen) bei dieser Hotelübernachtung..
  • 3 Leistungs- und Fahrtablaufänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss u.U. notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden sind dem Reiseveranstalter gestattet, Der Reiseveranstalter ist verpflichtet den Reiseteilnehmer über wesentliche Leistungsänderungen in Kenntnis zu setzen. Programmänderung und Fahrtablauf der jeweiligen Reiseveranstaltung geschieht ausdrücklich unter Vorbehalt des Reiseveranstalters. Der Reiseveranstalter behält sich vor, eine Änderung der Reisebeschreibung und Leistungserbringung vorzunehmen, respektive die deklarierten Leistungen falls erforderlich entsprechend anzupassen. und erfährt mit Zustimmung des Reiseteilnehmers zu diesen AGB automatisch die ausdrückliche Zustimmung des Reiseteilnehmers. Ein Wechsel z.B. des (der) angebotenen Hotels kann vom Reiseveranstalter nach eigenem Ermessen auch kurzfristig erfolgen, sollte jedoch in Kategorie und Leistungserbringung weitestgehend dem des ursprünglich angebotenen Hotels im Reisebeschrieb entsprechen. Ein genereller Anspruch des Reiseteilnehmers auf Entschädigung oder in Konsequenz gar eine Stornierung der ganzen, gebuchten Reise durch den Reiseteilnehmer, z.B. bei einem allfälligen Wechsel des (der) Hotels, eine etwaige Anpassung des Fahrtablaufes oder sonstiger Programmänderungen innerhalb und zu der jeweiligen Reiseveranstaltung aus einem solchen Grunde sind definitiv ausgeschlossen.

  • 4 Bezahlung

  1. a) Anzahlung / Restzahlung Mit Zusendung des unterzeichneten Reisevertrages/Anmeldung gilt der Dienstleistungsvertrag als fix und verbindlich erteilt. Die Anmeldungen werden nach Datum des Einganges (bis zur Erreichung der max. Teilnehmerzahl zur angebotenen Reise) berücksichtigt. Der Kunde erhält mit der Anmeldebestätigung einen Sicherungsschein zur Teilnahme an der ange-botenen Reise. Zahlungen auf den Reisepreis erfolgen auf den Namen des (der) im Sicherungsschein eingetragenen Teilnehmer(s). Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung mindestens von 200,- CHF je angemeldete Person fällig. Diese Anzahlung ist zahlbar innert 14 Tagen nach Erhalt des Sicherungsscheins. Erst mit Bezahlung / Zahlungseingang der Anzahlung gilt die Teilnahme / der Platz zur angemeldeten Reise von Sardinien-Tours zur angemeldeten Person als definitiv reserviert und gesichert. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen fällig. Die Restzahlung wird nach Erhalt der Reiseunterlagen, spätestens vier Wochen vor Reiseantritt (Datum Zahlungseingang beim Veranstalter) fällig.
  2. b) Zahlungsmöglichkeiten Die Bezahlung der Reisekosten ist mittels Banküberweisung und Posteinzahlung sowie in bar beim Veranstalter möglich. Bei Zahlungen aus dem Ausland, gehen die Gebühren für Auslandsüberweisungen zu Lasten des Auftraggebers.
  3. c) Zahlungsverzug Betrifft die Anzahlung: Erst mit Bezahlung /Zahlungseingang der Anzahlung ist bei Sardinien-Tours gilt der Platz zur gebuchten Reise als definitiv reserviert / gesichert. Wird die Anzahlung nicht, bzw. erst mit Verspätung oder nur teilweise geleistet, so behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Platz anderweitig zu vergeben. In diesem Fall besteht bei Zahlungsverzug zur Anzahlung kein Recht der angemeldeten Person auf definitiven Platz zur gebuchten Reise. Betrifft die Restzahlung: Wird die Restzahlung nicht oder nur teilweise zur angegebenen Frist geleistet, behält sich Sardinien-Tours das Recht vor die Reservation zu anullieren und ohne Anspruch auf Verrechnung den Platz anderweitig zu vergeben).
  • 5 Rücktritt durch den Reiseteilnehmer

Der Kunde /Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Kunde /Reiseteilnehmer ist gehalten, dem Reiseveranstalter den Vertragsrücktritt baldmöglichst mitzuteilen. Der Vertragsrücktritt hat schriftlich und in eingeschriebener Form zu erfolgen. Massgeblich ist der postalische Eingang der eingeschriebenen Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Tritt der Reise-teilnehmer vom Vertrag zurück und /oder tritt Er /Sie die Reise nicht an, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei Annulierung einer Anmeldung wird vom Reiseveranstalter generell eine Gebühr in Höhe von CHF 200.- pro angemeldeten Reiseteilnehmer erhoben. Bei Stornierung (postalischer Stornierungseingang bei Sardinien-Tours) kann der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter seinen Wunsch anmelden, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt die alle an die Teilnahme geknüpften Bedingungen erfüllt. Spätere Anmeldungen von evtl. Ersatzpersonen werden nicht mehr berücksichtigt. Erst mit Erfüllung, d.h. Zahlung sämtlicher Reisekosten aus dem Vertrag des ursprünglichen Reiseteilnehmers und ausdrücklicher Zustimmung des Reiseveranstalters erlangt der Wechsel seine Gültigkeit. Evtl Umtriebskosten für eine Umbuchung aus hier genanntem Grund (Ersatzperson), für z.B. Fährtransport, Motorradtransport, Hotel etc. können vom Reiseveranstalter dem ursprünglichen Reiseteilnehmer nachträglich in Rechnung gestellt werden. Der Reiseveranstalter ist grundsätzlich berechtigt den Wechsel auf Ersatz ohne Nennung von Gründen abzulehnen. Mögliche Gründe für eine Ablehnung der Ersatzperson sind z.B. falls die Umbuchung für den Reiseveranstalter nicht oder nur sehr schwer durchführbar ist, wenn die "Ersatz-" Person nach seiner Einschätzung für die Gruppe ungeeignet erscheint oder wenn die "Ersatz-" Person vom fahrerischen Können her berechtigte Zweifel in Punkto Fahrsicherheit aufwirft

  • 6 Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vom Reisevertrag zurücktreten oder vor/nach Antritt der Reise denVertrag mit dem Reiseteilnehmer kündigen:

  1. a) Vor Antritt der Reise, d.h. bis 2 Wochen vor Reiseantritt:Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 6 Reisenden. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Reiseteilnehmer unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Reiseteilnehmer erhält seinen bis anhin eingezahlten Reisepreis (Anzahlung und Restzahlung) vollumfänglich und unverzüglich zurück. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.Als Ausnahme und um eine Tour mit zuwenigen Anmeldungen nicht sofort absagen zu müssen, besteht u.U. (nach Ermessen des Reiseveranstalters) die Möglichkeit durch einen sog. Kleingruppenzuschlag die Reise trotzdem durchzuführen. Dieser Kleingruppenzuschlag berechnet sich jeweils aus Anzahl Teilnehmende und aus Kosten Aufwand der Tour. In einem solchen Fall wird sich der Reiseveranstalter nach Ablauf der Buchungsfrist mit den angemeldeten Reiseteilnehmern unverzüglich in Verbindung setzen und kann optional einen entsprechenden Kleingruppenzuschlag zur Durchführung der Reise offerieren.
  2. b) Vor Antritt und während der Reise (ohne zwingende Einhaltung einer Frist):Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer ausdrücklichen Abmahnung des Reisever-anstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter diesen Teilnehmer hier aus genannten Grund, so behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vollen Reisepreis und ist nicht mehr zur Erbringung der Leistung verpflichtet.
  3. c) Vor Antritt der Reise (ohne zwingende Einhaltung einer Fristsetzung):Wenn der angemeldete Reiseteilnehmer den Restbetrag zu der ausgewiesenen Kondition (Zahlungseingang bis 30 Tage vor Reiseantritt) nicht oder nur teilweise fristgerecht bezahlt.Eine Kündigung vom Reiseveranstalter braucht im Falle der Nichtbezahlung des Restbetrages nicht extra ausgesprochen werden, sondern tritt automatisch dann in Kraft wenn der angemeldete Teilnehmer trotz wiederholter Aufforderung bis 10 Tage vor Abreise (Zahlungseingang beim Reiseveranstallter) die Restschuld nicht beglichen hat. Der Reiseveranstalter behält bei Nichtbezahlung des Restbetrages den Anspruch auf den vollen Reisepreis und ist nicht mehr zur Erbringung der Leistung verpflichtet..
  • 7 Reiseleitung & Tourguides

Alle unsere Toursguides sind ausgewiesene und sehr erfahrene Gruppenleiter. Sie sind bestens auf die jeweilige Tour vorbereitet um den Reiseteilnehmern stressfreie, verkehrsbedingt vor allem sichere und angenehmste Ferien zu bieten und zu ermöglichen. Um dem reibungslosen Reiseablauf zu gewährleisten sind alle Reiseteilnehmer angehalten den Weisungen der Tourguides während der Reisedauer entsprechend Folge zu leisten. Die Tourguides werden selbstverständlich alles daran setzen auf persönliche Bedürfnisse der Reiseteilnehmer jeweils einzugehen und wenn möglich zu berücksichtigen.

  • 8 Programmänderungen oder aussergewöhnliche Umstände

Der Reiseveranstalter behält sich vor, Reiseprogramme oder einzelne Leistungen auch kurzfristig zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern. Der Reiseveranstalter behält sich auch vor, Reisen aus Gründen, die ausserhalb seiner Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen oder vorzeitig abzubrechen, besonders bei höherer Gewalt,kriegerischen Ereignissen, Unruhen, Streiks usw., aber auch aus Pietätgründen, so z.B. bei schweren Unfällen von Reiseteilnehmern. Wird der Vertrag aus einem solchen Grunde notwendigerweise gekündigt, d.h. die Reiseveranstaltung abgebrochen so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen, respektiv vom bezahlten Reisepreis einen Teil zur Absicherung der ordnungsgemässen Beendigung der Reise einbehalten oder verrechnen.

  • 9 Vorzeitiger Abbruch der Reise durch den Reiseteilnehmer

Bricht der Reiseteilnehmer die Reise aus irgendeinem Grunde vorzeitig ab, hat er keinen Anspruch auf Erstattung der ihm in Rechnung gestellten Leistungen des Veranstalters. Muss der Reiseteil-nehmer die Reise aus einem zwingenden Grund, z.B. wegen Erkrankung oder Unfalls, plötzlicher schwerer Erkrankung oder Tod von nahen Angehörigen etc., vorzeitig aus einem wichtigen Grund abbrechen, bemüht sich der Reiseveranstalter selbstverständlich bei der Organisation seiner/Ihrer Rückreise so weit als möglich behilflich zu sein und entstandene Reisekosten soweit als Ihm möglich ist nur prorata zu berrechnen, resp. diese evtl. anteilig dem betroffenen Reiseteilnehmer wenn Ihm selbst dadurch keine Kosten entstehen zurückzuerstatten.

  • 10 Pass, Visa, Impfungen und Fahrberechtigung, zugelassene, geeignete Motorräder

Motorrades und für die Beachtung der Verkehrsregeln grundsätzlich selbst verantwortlich. Kann der Reiseteilnehmer wegen Nichtbeachtung solcher Vorschriften oder plötzlicher Fahruntaugllichkeit seines Fahrzeuges die Reise nicht antreten oder muss er sie vorzeitig abbrechen, ist der Reiseveranstalter von jeglicher Haftung befreit und nicht verpflichtet, Zahlungen des Reiseteilnehmers rück-zuerstatten.

  1. a) Die vom Veranstalter angebotenen, geführten Motorradreisen setzen ein sicheres Führen des eigenen (oder angemieteten) Fahrzeuges vorraus. Ausgesprochene Neulenker oder Fahrer/Innen mit sehr ungenügender Erfahrung und Praxis, d.h. erkennbar mangelnder Fähigkeit das eigene (oder angemietete) Motorrad sicher, auch über längere Strecken und/oder ggf. bei er-höhtem, zügigen Gruppentempo zu führen ist die Teilnahme im Sinne der eigenen Sicherheit, wie auch der Sicherheit der anderen Reiseteilnehmer abzuraten.
  2. b) Auch setzt die Teilnahme an Reisen der Fa. Sardinien-Tours nach Sardinien zwingend genügend und ausreichend motorisierte Fahrzeuge in ccm / PS Stärke der Teilnehmer Motorräder vorraus. D.h. Anmeldungen von Motorradfahrern mit erkennbar untermotorisierten Fahrzeugen (z.B. unter 400 ccm) oder auch eher ungeeigneten Fahrzeugen (z.B. diverse Choppermodelle, tiefergelegte Motorräder, Custombikes, niedrige ccm Motorroller etc.) die ein normales, oder teils zügiges Gruppen Fahrtempo und auch ein sehr kurvenintensives Fahren konstruktionsbedingt erkennbar stark beeinträchtigen, erachtet der Reiseveranstalter für die angebotenen Reisen nach Sardinien als ungeeignet und diesbezügliche Anmeldungen werden nur unter Vorbehalt angenommen. D.h. das Anmeldungen die die hier angeführten Pkt. §10, a) und b) berühren, bedürfen der vorhergehenden Abklärung mit dem Veranstalter um an einer geführten Motorradreise der Fa. Sardinien-Tours teilzunehmen.
  • 11 Haftung des Reiseveranstalters

Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen auf den gebuchten Reisen im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken, d.h. evtl. Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Jeder Reisende ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung, sowie für die Verkehrssicherheit für sich und seines Fahrzeuges selbst vollumfänglich verantwortlich. Der Reisende fährt ausdrücklich auf eigenes Risiko und haftet grundsätzlich selbst für Schäden, die Ihm selbst erfährt, die er Mitreisenden oder anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Dies gilt auch dann, wenn Er dem Reiseleiter innerhalb der vorgegebenen und ausgewählten Routen folgt, in der Gruppe an geplanten, respektiv unerwarteten Stopps und auf gesicherten oder ungesicherten Plätzen, Pannenspuren etc. hält oder den Tagestouren bedingt und temp. parkiert, respektive parkieren muss

  • 12 Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden ist grundsätzlich unter Anerkennung dieser AGB durch den Reiseteilnehmer maximal auf den zweifachen Reisepreis beschränkt, - soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von diesem herbeigeführt wurde oder - soweit der Reiseveranstalter für einem dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträger verantwortlich ist. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermitteltwerden und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. (wie Fähren, Flüge, Besichtigungen und Führungen) Im Übrigen haftet der Reiseveranstalter für Personen- und Sachschäden nur bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Der Reiseveranstalter haftet grundsätzlich nicht für Verkehrsunfälle,für Ereignisse und Beeinträchtigungen betreffend der Wahl der Fahrtstrecken und für deren Zustand. Er haftet auch nicht für Vorkommnisse, auf die er keinen Einfluss hat, besonders nicht für höhere Gewalt oder behördliche Anordnungen.

  • 13 Haftung des Reisenden, Mitwirkungspflicht des Reisenden

Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen auf den gebuchten Reisen im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken, d.h. evtl. Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Jeder Reisende ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung, sowie für die Verkehrssicherheit für sich und seines Fahrzeuges selbst vollumfänglich verantwortlich. Der Reisende fährt ausdrücklich auf eigenes Risiko und haftet grundsätzlich selbst für Schäden, die Ihm selbst erfährt, die er Mitreisenden oder anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Dies gilt auch dann, wenn Er dem Reiseleiter innerhalb der vorgegebenen und ausgewählten Routen folgt, in der Gruppe an geplanten, respektiv unerwarteten Stopps und auf gesicherten oder ungesicherten Plätzen, Pannenspuren etc. hält oder den Tagestouren bedingt und temp. parkiert, respektive parkieren muss.

  • 14 Versicherung

Der Reiseveranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung für Rücktrittskosten, Unfall, Krankheit, Diebstahl, Haftpflicht und Rechtsschutz, soweit diese hier genannten Leistungen nicht ausdrücklich mit der angebotenen Reise als inklusive angeboten werden.

  • 15 Einverständnis des Reisenden bezüglich Fotos und Videoaufnahmen

Der Reisende erklärt sich damit einverstanden, daß von ihm während der Reise gemachte Lichtbilder und Videoauf-nahmen vom Reiseveranstalter für Publikations- und evtl. Werbezwecke genutzt werden. Der Reisende kann problemlos eine Einsprache / Widerruf zu dieser Zustimmung an den Reiseveranstalter aussprechen. Diese Einsprache hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Hinweis: Für uns ist Datenschutz sehr wichtig, daher werden Bilder unserer Touren nur in einem eigenen Bereich (Teilnehmerlogin) und nur passwortgeschützt für die Reiseteilnehmer zugänglich aufgeschaltet.

  • 16 Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reise hat der Reiseteil-nehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise in schriftlicher, eingeschriebener Form beim Reiseveranstalter geltend zu machen. Vor Erhebung von Ansprüchen ist dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist nachweislich gehindert worden ist. Die Ansprüche verjähren definitiv nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte.

  • 17 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge

  • 18 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Sitz des Reiseveranstalters.

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